Elektronische Anlagen, Geräte und Systeme sind heutzutage aus vielen Haushalten, vor allem aber auch aus zahlreichen Betrieben und Produktionsprozessen kaum mehr wegzudenken. Schäden an derartigen Geräten im privaten Haushalt sind ärgerlich und mit Kosten verbunden.
Was ist eine Geräteversicherung und wer kann sich versichern?
Im gewerblichen Bereich nehmen Schäden an elektronischen Geräten, Anlagen und Systemen oder deren Abhandenkommen aber in der Regel ein weit größeres Ausmaß an. Eine defekte elektronische Betriebsanlage verursacht beispielsweise nicht nur Instandsetzungskosten, im schlimmsten Fall sogar Wiederbeschaffungskosten, sondern bedeutet oft zudem eine gestörte oder sogar lahm gelegte Produktion oder Weiterverarbeitung. Umso wichtiger ist es, die defekten oder zerstörten Anlagen und Geräte schnellstmöglich wieder in Einsatz zu bringen bzw. zu ersetzen.
Direkte Schäden an elektronischen und elektrotechnischen Anlagen, Geräten und Systemen sowie deren Abhandenkommen können über eine Geräteversicherung geldlich abgesichert werden. In der Praxis finden sich meist spezifische Bezeichnungen wie zum Beispiel die Elektronik- oder Betriebshaftpflichtversicherung im gewerblichen Bereich oder die Handyversicherung im privaten Segment. Bei betriebshaftpflicht-Betriebshaftpflichtversicherung.de kann man weitere Informationen und einen Betriebshaftpflichtversicherung Vergleich erhalten.
Welche Versicherungsfälle kennt die Geräteversicherung?
Je nach Versicherungsschutz sind über eine Geräteversicherung die Beschädigung und Zerstörung sowie das Abhandenkommen unterschiedlicher mobiler und stationärer Geräte, Anlagen und Systeme finanziell gedeckt. |
Im privaten Bereich bezieht sich eine solche Geräteversicherung oder Elektronikversicherung vor allen Dingen auf Mobiltelefone und Laptops. Im gewerblichen Segment werden über Geräte- und Elektronikpolicen neben Bürotechnik wie Computer, Laptop und Telefonanlagen insbesondere umfangreiche Produktionsanlagen sowie betriebsnotwendige Systeme und Gerätschaften versichert, darunter zum Beispiel elektronische Kassen oder Anlagen aus der Medizin- oder Messtechnik. Eingeschlossen vom Versicherungsschutz sind dabei oftmals auch fest installierte Datenträger. Teilweise müssen bei den gewerblichen Geräteversicherungen im Vertrag Angaben zu den möglichen Aufenthaltsorten des versicherten Gutes gemacht werden, so können beispielsweise Betriebsgrundstücke und Einsatzorte benannt sein.
Risiken, gegen die sich Betreiber und Eigentümer von elektronischen und elektrotechnischen Geräten, Systemen und Anlagen finanziell absichern können, sind beispielshalber Sturm, Hochwasser, Brand, Blitzschlag, Explosion, Überspannung, Kurzschluss, Vandalismus, Sabotage, Einbruchdiebstahl, Diebstahl und Bedienungsfehler. Abnutzung ist keine versicherbare Gefahr von Betriebshaftpflicht- und Elektronikversicherungen. Weitere Informationen über die Elektronikversicherung kann man hier erhalten: www.betriebshaftpflicht-betriebshaftpflichtversicherung.de/elektronikversicherung
Was leistet eine Geräteversicherung im Schadensfall?
Die Leistung im Versicherungsfall einer Haftpflichtversicherung bemisst sich daran, ob die versicherte Anlage oder Gerätschaft beschädigt oder vollständig zerstört wurde. Bei Beschädigung werden von der Geräteversicherung die Kosten für die Reparatur bzw. Instandsetzung getragen, bei Zerstörung zahlt die Gesellschaft die Wiederbeschaffungskosten. In vielen Geräteversicherungsverträgen ist eine Entschädigung gemäß Zeitwert des versicherten Gerätes, Systems oder der versicherten Anlage festgelegt, sofern weder eine Reparatur noch die Wiederbeschaffung realisiert wurden.
Zudem kann der Ersatz von Nebenkosten im Versicherungsumfang einer Geräteversicherung enthalten sein. Dann leistet die Versicherungsgesellschaft sogar für indirekte, mit dem Schadensfall aber zusammenhängende Ausgaben wie Aufräumungskosten, Entsorgungsgebühren, Kosten für Gerüststellung, für Maurer- und Pflasterarbeiten sowie für Provisorien und Interimslösungen.
Die Deckungssummen von Geräte- bzw. Elektronikversicherungen richten sich in der Regel nach dem Listenpreis für Neuware oder den Produktionskosten sowie den zugehörigen Bezugskosten, hier unter anderem Verpackungsmaterial, Fracht und Zoll.