Neue Unsicherheiten an den Finanzmärkten

An den Finanzmärkten weltweit steigt im neuen Jahr die Nervösität und die Aktienkurse fallen auf breiter Front. So wurde in der ersten Handelswoche des neuen Jahres weltweit fast 2,5 Billionen Dollar an Aktienwerten vernichtet.

Ausgelöst wurde der weltweite Kursrutsch durch schlechte Wirtschaft- und Konjunkturnachrichten aus China. Es wird eine starke Abschwächung des Wirtschaftwachstums erwartet. Das hätte natürlich zur Folge, daß das Wachstum auf der ganzen Welt sich verlangsamen würde. Diese Angst vor einer weltweiten Verschlechterung der Weltwirtschaft wird nun in den Aktienkursen eingepreist. Denn wenn sich das Wirtschaftswachstum abschwächt, dann verringern sich auch die Gewinne der Unternehmen und das rechtfertigt eine geringere Bewertung an den Börsen.

Angst vor einem Währungskrieg

Viele Fachexperten befürchten nun auch einen Währungskrieg, also einen Abwertungswettlauf der Währungen. China könnte versucht sein, die eigene Währung abzuwerten, um so die eigenen Produkte auf dem Weltmarkt konkurrenzfähiger zu machen. Das könnte das Wirtschaftwachstum wieder verbessern. Allerdings auf Kosten der Wettbewerbsfähigkeit der anderen Industrie- und Schwellenländer. Das wiederum würde durch diese Länder nicht hingenommen werden und einige Länder würden versuchen die eigene Währung ebenfalls abzuwerten. Der Beginn eines Währungskrieges…

Was man über die Riester Förderung wissen muß

Es ist kein Geheimnis, dass die gesetzliche Rente in den nächsten Jahren immer weiter sinken wird. Die hohe Lebenserwartung und die sinkende Geburtenrate sind zwei Hauptgründe für diese Situation. Viele Arbeitnehmer machen sich daher Sorgen um ihre spätere, finanzielle Absicherung und möchten durch eine private Altersvorsorge die Differenz aufstocken. Eine gute Möglichkeit hierfür bietet die so genannte Riester Rente.

Wer gefördert wird

altersvorsorgeAlle gesetzlich rentenversicherten Arbeitnehmer, Beamten, Soldaten, Zivildienstleistende, Eltern im Erziehungsurlaub, freiwillig gesetzlich Rentenversicherte und Arbeitslose haben die Möglichkeit zu dieser freiwilligen Möglichkeit der Altersvorsorge. Dabei ist die Riester Rente eine sehr sichere Art der Rentenversicherung da sie vom Staat gefördert wird und als solches dessen Schutz unterliegt.

Der Antragsteller muss 4 Prozent seines Bruttogehaltes in den Banksparplan oder Fonds einzahlen und erhält damit automatisch die staatlichen Zulagen. Diese richten sich sowohl nach dem Familienstand. Vor allem aber wird für jedes Kind eine Zulage gewährt. Somit profitieren vor allem kinderreiche Paare oder Alleinstehende von dem interessanten Modell. Die Zulagen und Steuervorteile sind also immer abhängig von der persönlichen Situation und sollten von den Fall zu Fall berechnet werden. Mehr zur Rentenbesteuerung erfährt man im Internet.

Ein Geringverdiener der von der  Förderung profitieren möchte, muss einen Eigenbetrag zahlen. Dieser Betrag liegt bei 60,– € und garantiert die volle staatliche Zulage.

Die Auszahlung der Riester Rente

Sollte ein Arbeitnehmer aus welchen Gründen auch immer nicht den vollen Eigenbetrag leisten, verringert sich in diesem Fall auch die Riester Förderung. Diese Reduzierung erfolgt prozentual zur Reduzierung des Eigenbetrages. Je nach Riester Rente Vertrag gibt es verschiedene Möglichkeiten der Auszahlung. Zum einen natürlich die lebenslange Rente. Sie beginnt zeitgleich mit der gesetzlichen Rentenzahlung.

Es kann auch vertraglich vereinbart werden, dass nach dem Tod des Rentenbeziehers diese Rente für eine gewisse Zeit an den Hinterbliebenen weiter bezahlt wird. Auch eine Einmalzahlung nach dem Tod des Rentenbeziehers an den Hinterbliebenen kann vertraglich fixiert werden.

Ein großer Vorteil der Riester Rente ist die Tatsache, dass sie nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird. Bei einer Kapitallebensversicherung ist der Arbeitslose in vielen Fällen verpflichtet sich diese auszahlen zu lassen bevor er das so genannte ALG II beantragen kann. Dies ist bei der Riester Rente nicht der Fall. Sie wird bei der Berechnung des ALG II nicht berücksichtigt. Gerade in der heutigen wirtschaftlichen Situation ist dieser Vorteil von unschätzbarem Wert.

Mit Hilfe eines Riester-Rente Rechners kann der Interessierte die verschiedenen Tarife untereinander vergleichen und das beste Angebot mit der höchstmöglichen Förderung für seine persönliche Situation finden. Von diesem Vergleich kann der Interessierte nur profitieren.

Was eine Geräteversicherung versichern kann

Elektronische Anlagen, Geräte und Systeme sind heutzutage aus vielen Haushalten, vor allem aber auch aus zahlreichen Betrieben und Produktionsprozessen kaum mehr wegzudenken. Schäden an derartigen Geräten im privaten Haushalt sind ärgerlich und mit Kosten verbunden.

Was ist eine Geräteversicherung und wer kann sich versichern?

elektrogeraeteIm gewerblichen Bereich nehmen Schäden an elektronischen Geräten, Anlagen und Systemen oder deren Abhandenkommen aber in der Regel ein weit größeres Ausmaß an. Eine defekte elektronische Betriebsanlage verursacht beispielsweise nicht nur Instandsetzungskosten, im schlimmsten Fall sogar Wiederbeschaffungskosten, sondern bedeutet oft zudem eine gestörte oder sogar lahm gelegte Produktion oder Weiterverarbeitung. Umso wichtiger ist es, die defekten oder zerstörten Anlagen und Geräte schnellstmöglich wieder in Einsatz zu bringen bzw. zu ersetzen.

Direkte Schäden an elektronischen und elektrotechnischen Anlagen, Geräten und Systemen sowie deren Abhandenkommen können über eine Geräteversicherung geldlich abgesichert werden. In der Praxis finden sich meist spezifische Bezeichnungen wie zum Beispiel die Elektronik- oder Betriebshaftpflichtversicherung im gewerblichen Bereich oder die Handyversicherung im privaten Segment. Bei betriebshaftpflicht-Betriebshaftpflichtversicherung.de kann man weitere Informationen und einen Betriebshaftpflichtversicherung Vergleich erhalten.

Welche Versicherungsfälle kennt die Geräteversicherung?

Je nach Versicherungsschutz sind über eine Geräteversicherung die Beschädigung und Zerstörung sowie das Abhandenkommen unterschiedlicher mobiler und stationärer Geräte, Anlagen und Systeme finanziell gedeckt.

Im privaten Bereich bezieht sich eine solche Geräteversicherung oder Elektronikversicherung vor allen Dingen auf Mobiltelefone und Laptops. Im gewerblichen Segment werden über Geräte- und Elektronikpolicen neben Bürotechnik wie Computer, Laptop und Telefonanlagen insbesondere umfangreiche Produktionsanlagen sowie betriebsnotwendige Systeme und Gerätschaften versichert, darunter zum Beispiel elektronische Kassen oder Anlagen aus der Medizin- oder Messtechnik. Eingeschlossen vom Versicherungsschutz sind dabei oftmals auch fest installierte Datenträger. Teilweise müssen bei den gewerblichen Geräteversicherungen im Vertrag Angaben zu den möglichen Aufenthaltsorten des versicherten Gutes gemacht werden, so können beispielsweise Betriebsgrundstücke und Einsatzorte benannt sein.

Risiken, gegen die sich Betreiber und Eigentümer von elektronischen und elektrotechnischen Geräten, Systemen und Anlagen finanziell absichern können, sind beispielshalber Sturm, Hochwasser, Brand, Blitzschlag, Explosion, Überspannung, Kurzschluss, Vandalismus, Sabotage, Einbruchdiebstahl, Diebstahl und Bedienungsfehler. Abnutzung ist keine versicherbare Gefahr von Betriebshaftpflicht- und Elektronikversicherungen. Weitere Informationen über die Elektronikversicherung kann man hier erhalten: www.betriebshaftpflicht-betriebshaftpflichtversicherung.de/elektronikversicherung

Was leistet eine Geräteversicherung im Schadensfall?

Die Leistung im Versicherungsfall einer Haftpflichtversicherung bemisst sich daran, ob die versicherte Anlage oder Gerätschaft beschädigt oder vollständig zerstört wurde. Bei Beschädigung werden von der Geräteversicherung die Kosten für die Reparatur bzw. Instandsetzung getragen, bei Zerstörung zahlt die Gesellschaft die Wiederbeschaffungskosten. In vielen Geräteversicherungsverträgen ist eine Entschädigung gemäß Zeitwert des versicherten Gerätes, Systems oder der versicherten Anlage festgelegt, sofern weder eine Reparatur noch die Wiederbeschaffung realisiert wurden.

Zudem kann der Ersatz von Nebenkosten im Versicherungsumfang einer Geräteversicherung enthalten sein. Dann leistet die Versicherungsgesellschaft sogar für indirekte, mit dem Schadensfall aber zusammenhängende Ausgaben wie Aufräumungskosten, Entsorgungsgebühren, Kosten für Gerüststellung, für Maurer- und Pflasterarbeiten sowie für Provisorien und Interimslösungen.

Die Deckungssummen von Geräte- bzw. Elektronikversicherungen richten sich in der Regel nach dem Listenpreis für Neuware oder den Produktionskosten sowie den zugehörigen Bezugskosten, hier unter anderem Verpackungsmaterial, Fracht und Zoll.

Der Start des Blogs

Heute startet der jkdkd.com Blog. Unser Ratgeber Blog wird hier zu den verschiedensten Themen Beiträge schreiben und veröffentlichen. Dabei werden kritische Meinungen ebenso publiziert wie objektive Beschreibungen.