Was man über die Riester Förderung wissen muß
Es ist kein Geheimnis, dass die gesetzliche Rente in den nächsten Jahren immer weiter sinken wird. Die hohe Lebenserwartung und die sinkende Geburtenrate sind zwei Hauptgründe für diese Situation. Viele Arbeitnehmer machen sich daher Sorgen um ihre spätere, finanzielle Absicherung und möchten durch eine private Altersvorsorge die Differenz aufstocken. Eine gute Möglichkeit hierfür bietet die so genannte Riester Rente.
Wer gefördert wird
Alle gesetzlich rentenversicherten Arbeitnehmer, Beamten, Soldaten, Zivildienstleistende, Eltern im Erziehungsurlaub, freiwillig gesetzlich Rentenversicherte und Arbeitslose haben die Möglichkeit zu dieser freiwilligen Möglichkeit der Altersvorsorge. Dabei ist die Riester Rente eine sehr sichere Art der Rentenversicherung da sie vom Staat gefördert wird und als solches dessen Schutz unterliegt.
Der Antragsteller muss 4 Prozent seines Bruttogehaltes in den Banksparplan oder Fonds einzahlen und erhält damit automatisch die staatlichen Zulagen. Diese richten sich sowohl nach dem Familienstand. Vor allem aber wird für jedes Kind eine Zulage gewährt. Somit profitieren vor allem kinderreiche Paare oder Alleinstehende von dem interessanten Modell. Die Zulagen und Steuervorteile sind also immer abhängig von der persönlichen Situation und sollten von den Fall zu Fall berechnet werden. Mehr zur Rentenbesteuerung erfährt man im Internet.
Ein Geringverdiener der von der Förderung profitieren möchte, muss einen Eigenbetrag zahlen. Dieser Betrag liegt bei 60,– € und garantiert die volle staatliche Zulage.
Die Auszahlung der Riester Rente
Sollte ein Arbeitnehmer aus welchen Gründen auch immer nicht den vollen Eigenbetrag leisten, verringert sich in diesem Fall auch die Riester Förderung. Diese Reduzierung erfolgt prozentual zur Reduzierung des Eigenbetrages. Je nach Riester Rente Vertrag gibt es verschiedene Möglichkeiten der Auszahlung. Zum einen natürlich die lebenslange Rente. Sie beginnt zeitgleich mit der gesetzlichen Rentenzahlung.
Es kann auch vertraglich vereinbart werden, dass nach dem Tod des Rentenbeziehers diese Rente für eine gewisse Zeit an den Hinterbliebenen weiter bezahlt wird. Auch eine Einmalzahlung nach dem Tod des Rentenbeziehers an den Hinterbliebenen kann vertraglich fixiert werden. |
Ein großer Vorteil der Riester Rente ist die Tatsache, dass sie nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird. Bei einer Kapitallebensversicherung ist der Arbeitslose in vielen Fällen verpflichtet sich diese auszahlen zu lassen bevor er das so genannte ALG II beantragen kann. Dies ist bei der Riester Rente nicht der Fall. Sie wird bei der Berechnung des ALG II nicht berücksichtigt. Gerade in der heutigen wirtschaftlichen Situation ist dieser Vorteil von unschätzbarem Wert.
Mit Hilfe eines Riester-Rente Rechners kann der Interessierte die verschiedenen Tarife untereinander vergleichen und das beste Angebot mit der höchstmöglichen Förderung für seine persönliche Situation finden. Von diesem Vergleich kann der Interessierte nur profitieren.